FAQ
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Personen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, sowie Einrichtungen, deren Maßnahmen unmittelbar älteren Menschen evangelischer Konfession in Hamm zugutekommen.
Wer entscheidet über die Förderung?
Der ehrenamtliche Vorstand der Stiftung prüft jeden Antrag sorgfältig und entscheidet im Rahmen der Satzung.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?
Nein. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des Stiftungszwecks und der verfügbaren Mittel.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bemühen wir uns um eine zeitnahe Entscheidung.
Ist die Förderung rückzahlbar?
In der Regel handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Ja. Alle Angaben werden ausschließlich zur Antragsbearbeitung verwendet und vertraulich behandelt.